EU-Bio-Siegel
Siegelgeber
Die Europäische Union ist Zeicheninhaberin des EU-Bio-Siegels. Es besteht seit 2010. In Deutschland wird das Siegel von staatlich zugelassenen Kontrollstellen an die Betriebe vergeben.
Ziel/Schwerpunkt
Das EU-Bio-Siegel kennzeichnet Produkte aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA). Ziel ist die Förderung der biologischen Landwirtschaft über klar definierte gesetzliche Regelungen. Die Regelungen der EU-Ökoverordnung umfassen keine gesonderten sozialrechtlichen Regelungen.
Gut zu wissen…
Das EU-Bio-Siegel hilft Verbraucher*innen, zertifizierte Bioprodukte schnell zu erkennen. Das EU-Bio-Siegel ist auf Fleisch- und Milch-, Gemüse, Obst, Gewürzen, und Getreideprodukten zu finden.